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Wirtschaftsprüfung
Häufig ist es sinnvoll – auch ohne Druck von außen – das Unternehmen und seine Abläufe regelmäßig zu überprüfen. Man kann dann rechtzeitig korrigierend eingreifen, wo es sich als notwendig erweist.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen zum Beispiel an:
 Jahresabschlussprüfungen
 gesetzliche Abschlussprüfungen nach PublG, AktG und KontraG
 freiwillige Jahresabschlussprüfungen
 Sonderprüfungen
 Gründungsprüfungen
 Prüfungen der Kreditwürdigkeit z. B. von Kunden  oder Lieferanten
 Unterschlagungsprüfungen